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Home-Office

März 4, 2020Posted by Marcel RuchAllgemeinLeave a Comment

Wegen Coro­na im Home Office?

Zuhau­se vom Sofa aus arbei­ten, schnell aus dem Kühl­schrank etwas zu Essen holen und den müh­sa­men Arbeits­weg ver­mei­den. Ja, Home Office deckt die­se “Pro­ble­me” ab. Mit die­ser Neben­wir­kung des Coro­na­vi­rus hat kaum ein Unter­neh­men gerech­net: Der Erre­ger ist dabei, das welt­weit gröss­te Exper­mi­ment in Sachen Heim­ar­beit aus­zu­lö­sen. Um Anste­ckun­gen zu ver­hin­dern, las­sen immer mehr Unter­neh­men ihre Ange­stell­ten näm­lich in den eige­nen vier Wän­dern arbei­ten. Aber wie rich­tet man es rich­tig ein? Was wird alles für ein Home Office benö­tigt? Wir erklä­ren es Ihnen gerne.

Was gilt rechtlich?

Der Arbeit­ge­ber muss die Gerä­te und das Mate­ri­al für den Arbeits­ein­satz bereit­stel­len. Stellt der Arbeit­neh­mer das Mate­ri­al und die Gerä­te zur Ver­fü­gung, so hat er hier­für Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung, sofern nichts ande­res ver­ein­bart oder üblich ist. Fol­gen­de Gerä­te sind für das Home Office geeig­net: Com­pu­ter, Lap­top, Dru­cker, Head­set und Tele­fon. Ins­be­son­de­re ist sicher zu stel­len, dass die Daten­schutz­be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den und sich nicht nach dem Ende eines Arbeits­ver­hält­nis­ses wei­ter­hin ver­trau­li­che Daten auf pri­va­ten PCs befin­den. Falls Sie Fra­gen zum Home Office haben, rufen Sie an unter der Num­mer 027 552 10 60 oder schrei­ben Sie eine Email an info@vernetzer.ch.

 

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